Häufige Fragen
- Home
- Häufige Fragen
häufige Fragen
Wir möchten, dass Sie von unserem Fachwissen und unserer langjährigen Erfahrung profitieren.
Damit wir gemeinsam zum Erfolg kommen, streben wir stets nach unseren Werten
Die Verwaltergebühren hängen in starkem Maße von Art, Größe und Zustand des zu verwaltenden Objektes ab. Auf Basis einer Begehung und einer eingehenden Analyse des Verwaltungsobjektes und der Bedürfnisse der Eigentümergemeinschaft werden die Verwaltergebühren kalkuliert.
Durch HHV Online haben Sie jederzeit und überall Zugriff auf die wichtigsten Dokumente Ihrer Immobilie, wie Ihre Hausgeld-abrechnung, Ihren Wirtschaftsplan oder zum Beispiel Ihre Teilungserklärung. Zudem Informieren wir Sie über wichtige Termine, wie die nächste Legionellenbeprobung oder das Datum zur Sperrmüllabholung.
Der Umfang der Verwaltertätigkeit richtet sich nach den Vorschriften des Wohnungseigentumsgesetzes,
sowie nach etwaigen einschlägigen Bestimmungen der Teilungserklärung, soweit nachfolgend wirksam
nichts anderes vereinbart wird.
Eine Vielzahl an Sonderleistung außerhalb der „ordentlichen“ Verwaltung runden unsere Tätitgkeit ab. Zu den Sonderleistungen gehören beispielsweise die Mitarbeit bei Gerichtsverfahren, Rechtsberatung durch kompetente Kollegen oder das Verfolgen von Gewährleistungsansprüchen.